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Unternehmen » AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
I. Allgemeines - Geltungsbereich
- Unsere Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende
oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers
erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich
ihrer Geltung zugestimmt. Unsere Verkaufsbedingungen gelten auch dann,
wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Verkaufsbedingungen
abweichender Bedingungen des Bestellers die Lieferung an den Besteller
vorbehaltlos ausführen.
- Alle Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Besteller zwecks Ausführung
dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich
niedergelegt.
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II. Angebot - Angebotsunterlagen
- Ist die Bestellung als Angebot gemäß § 145 BGB zu qualifizieren, so
können wir dieses innerhalb von 2 Wochen annehmen.
- An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen, Referenzlisten und sonstigen
Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Dies gilt
auch für solche schriftlichen Unterlagen, die als "vertraulich" bezeichnet
sind. Vor ihrer Weitergabe an Dritte bedarf der Besteller unserer ausdrücklichen
schriftlichen Zustimmung.
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III. Preise - Zahlungsbedingungen
- Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten
unsere Preise "ab Werk", ausschließlich Verpackung.
- Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist nicht in unseren Preisen eingeschlossen;
sie wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungstellung in der Rechnung
gesondert ausgewiesen
- Der Abzug von Skonto bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarung.
- Aufrechnungsrechte stehen dem Besteller nur zu, wenn seine Gegenansprüche
rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind.
Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts insoweit befugt,
als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
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IV. Lieferzeit
- Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die Abklärung
aller technischen Fragen voraus.
- Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtung setzt weiter die rechtzeitige
und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtung des Bestellers voraus.
Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.
- Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige
Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns insoweit entstehenden
Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen.
Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten.
- Sofern die Voraussetzungen von Abs. (3) vorliegen, geht die Gefahr
eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der
Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Besteller über, in dem dieser in
Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist.
- Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund
von Ereignissen, die uns die Lieferung nicht nur vorübergehend wesentlich
erschweren oder unmöglich machen - hierzu gehören insbesondere Streik,
Aussperrung, behördliche Anordnungen usw., auch wenn sie bei unseren
Lieferanten oder deren Unterlieferanten eintreten - haben wir auch bei
verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie
berechtigen uns, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung
zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des
noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.
Wenn die Behinderung länger als 3 Monate dauert, ist der Besteller nach
angemessener Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht
erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Verlängert sich die Lieferzeit
oder werden wir von unserer Verpflichtung frei, so kann der Besteller
hieraus keine Schadensersatzansprüche herleiten.
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V. Gefahrenübergang
- Die Gefahr geht auf den Besteller über, sobald die Sendung an die
den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung
unser Lager verlassen hat. Wird der Versand auf Wunsch des Bestellers
verzögert, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf
ihn über.
- Versicherung erfolgt nur auf Verlangen und zu Lasten des Bestellers.
- Die Verpackung wird zum Selbstkostenpreis berechnet und nicht zurückgenommen.
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VI. Mängelhaftung
- Mängelansprüche des Bestellers setzen voraus, dass dieser seinen nach
§ 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß
nachgekommen ist.
- Soweit ein Mangel der Kaufsache vorliegt, sind wir nach unserer Wahl
zur Nacherfüllung in Form einer Mangelbeseitigung oder zur Lieferung
einer neuen mangelfreien Sache berechtigt.
- Schlägt die Nacherfüllung fehl, so ist der Besteller nach seiner Wahl
berechtigt, Rücktritt oder Minderung zu verlangen.
- Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 12 Monate, gerechnet
ab Gefahrenübergang.
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VII. Gesamthaftung
- Schadensersatzansprüche sind unabhängig von der Art der Pflichtverletzung,
einschließlich unerlaubter Handlungen, ausgeschlossen, soweit nicht
vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt.
- Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haften wir für jede
Fahrlässigkeit, jedoch nur bis zur Höhe des vorhersehbaren Schadens,
höchstens bis zur Höhe des Warenwertes. Ansprüche auf entgangenen Gewinn,
ersparte Aufwendungen, Ansprüche aus Schadensersatzansprüchen Dritter
sowie auf sonstige mittelbare und Folgeschäden können nicht verlangt
werden.
- Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies
auch für unsere Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
- Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers
oder der Gesundheit bleibt unberührt; dies gilt auch für die zwingende
Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
- Eine weitergehende Haftung auf Schadenersatz ist - ohne Rücksicht
auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs - ausgeschlossen.
Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei
Vertragsschluß, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer
Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gem. § 823 BGB.
Soweit die Schadensersatzhaftung uns gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt
ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung
unserer Arbeit- nehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
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VIII. Eigentumsvorbehaltssicherung
- Wir behalten uns das Eigentum an der Kaufsache bis zum Eingang aller
Zahlungen aus dem Liefervertrag vor. Bei vertragswidrigem Verhalten
des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt,
die Kaufsache zurückzunehmen. In der Zurücknahme der Kaufsache durch
uns liegt kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, wir hätten dies ausdrücklich
schriftlich erklärt. In der Pfändung der Kaufsache durch uns liegt stets
ein Rücktritt vom Vertrag. Wir sind nach Rücknahme der Kaufsache zu
deren Verwertung befugt, der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten
des Bestellers - abzüglich angemessener Verwertungskosten - anzurechnen.
- Der Besteller ist verpflichtet, die Kaufsache pfleglich zu behandeln;
insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Feuer-,
Wasser- und Diebstahlsschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern.
Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, muss der
Besteller diese auf eigene Kosten rechtzeitig durchführen.
- Der Besteller ist berechtigt, die Kaufsache im ordentlichen Geschäftsgang
weiter zu verkaufen; er tritt uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen
in Höhe des Faktura-Endbetrages (einschließlich MWSt) unserer Forderung
ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte
erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach
Verarbeitung weiter verkauft worden ist. Zur Einziehung dieser Forderung
bleibt der Besteller auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis,
die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Wir verpflichten
uns jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Besteller seinen
Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht
in Zahlungsverzug gerät und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines
Konkurs- oder Vergleichs- oder Insolvenzverfahrens gestellt ist oder
Zahlungseinstellung vorliegt. Ist aber dies der Fall, so können wir
verlangen, dass der Besteller uns die abgetretenen Forderungen und deren
Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht,
die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten)
die Abtretung mitteilt.
- Die Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Besteller
wird stets für uns vorgenommen. Wird die Kaufsache mit anderen, uns
nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum
an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache (Fakturaendbetrag,
einschließlich MWSt) zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit
der Verarbeitung. Für die durch Verarbeitung entstehende Sache gilt
im Übrigen das gleiche wie für die unter Vorbehalt gelieferte Kaufsache.
- Wird die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen
untrennbar vermischt, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache
im Verhältnis des Wertes der Kaufsache (Fakturaendbetrag, einschließlich
MWSt) zu den anderen vermischten Gegenständen zum Zeitpunkt der Vermischung.
Erfolgt die Vermischung in der Weise, dass die Sache des Bestellers
als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart, dass der Besteller
uns anteilmäßig Miteigentum überträgt. Der Besteller verwahrt das so
entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für uns.
- Der Besteller tritt uns auch die Forderungen zur Sicherung unserer
Forderungen gegen ihn ab, die durch die Verbindung der Kaufsache mit
einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen.
- Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen
des Bestellers insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert unserer
Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10 % übersteigt;
die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.
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IX. Gerichtsstand - Erfüllungsort
- Sofern der Besteller Kaufmann ist, ist unser Geschäftssitz ausschließlicher
Gerichtsstand; wir sind jedoch berechtigt, den Besteller auch an seinem
Wohnsitzgericht zu verklagen.
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland; die Geltung des
UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.
- Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist
unser Geschäftssitz Erfüllungsort.
- Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung
im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird
hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen
nicht berührt.
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Käppner GmbH Automations- und Verpackungssysteme, Reitweg 1, D-90587 Veitsbronn.
Tel. 0911-9758340,
Fax 0911-97583430 |
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